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Schwimmbad oder Badestelle – das Waldschwimmbad in Kirchenlamitz

Schwimmbad (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Schwimmbad

 

Wir möchten zum Thema Waldschwimmbad bzw. jetzt „Badestelle“ näher informieren. Auch zu den Hintergründen, die uns im Stadtrat dazu veranlassten für die notwendigen Änderungen zu stimmen. Auch wenn darunter die Attraktivität unserer Badeanlage leidet. Besonders für Kinder.

 

Nachdem das Waldschwimmbad im letzten Sommer aufgrund der Corona – Auflagen geschlossen blieb stellte die Fraktion der CSU im Stadtrat den Antrag, dass die Verwaltung eine Richtlinie erarbeiten sollte, nach der im Sommer 2021 – auch unter Berücksichtigung eventueller Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – eine Öffnung und Nutzung des Waldschwimm- bades wieder möglich sein sollte.

 

Der Stadtrat beschloss daraufhin, ein Gefährdungsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten lag nun Anfang Mai vor. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass – unabhängig von Corona - Änderungen vorgenommen werden müssen, wenn das Bad in dieser Form weiterbetrieben werden soll.

 

Ausschlaggebend ist dabei, wie das Bad wahrgenommen wird. Ein gemauertes Becken, Sprungtürme oder Möglichkeiten, ins Wasser zu springen, Einrichtungen wie Wasserrutschen oder auch Badeinseln vermitteln dem Besucher, dass es sich um ein Schwimmbad handelt. Und bei einem Schwimmbad ist -nach schon länger geltender Rechtsprechung- aus haftungs- rechtlichen Gründen das Bad gesamt einzuzäunen und eindeutig eine Badeaufsicht während der Öffnungszeiten vorzuhalten. Dabei muss es sich um ausgebildete Bademeister handeln.

 

Um in den Sommermonaten kontinuierlich eine Aufsicht zu gewährleisten muss zusätzliches Personal eingestellt werden. Überschlägige Kosten dafür (wenn überhaupt für die Zeit der Nutzung des Bades qualifiziertes Personal zu bekommen ist) pro Jahr ca. 50.000 EUR. Das können wir uns als Gemeinde nicht leisten. Auch Mitglieder der DRLG könnten nicht täglich präsent sein.

 

Damit bleibt, um das Bad überhaupt weiter betreiben zu können, die für die Beurteilung relevanten Dinge wie Wasserrutsche oder Sprungmöglichkeiten zurückzubauen oder abzusperren. Es handelt sich dann nicht mehr um ein Schwimmbad (mit den o.g. auch rechtlichen Konsequenzen) sondern um eine „Badestelle“. Damit entfällt das Einzäunen, die permanente Badeaufsicht und – fast unglaublich – auch das Thema Corona spielt keine Rolle mehr. Bei einer Badestelle ist jeder selbst verantwortlich, sich nach den AHA-Regeln zu verhalten und vor Ansteckung zu schützen. Ob bei dieser „Badestelle“ Umkleiden, Toiletten, Spielplätze, Sportplätze vorgehalten oder ein Kiosk betrieben wird spielt bei dieser ganzen Beurteilung keinerlei Rolle. Nachzurüsten ist nur der Aushang von Baderegeln und allgemeinen Verhaltensregeln.

 

Wir werden für die Wasserrutsche eine andere Möglichkeit des Einsatzes finden. Schwimmbad 2Gespräche zwischen Verwaltung und dem Hersteller laufen. Möglich wäre z.B. die Anlage eines größeren Matschspielplatzes in dem die Rutsche dann endet. Und für die Kinder lässt sich bestimmt noch das Eine oder Andere finden wie z.B. ein Sandstrand statt des Asphalts im Nichtschwimmerbereich. Wir werden auch allgemein versuchen, mit neuen Ideen das Umfeld attraktiver zu gestalten. Die Mitglieder des Arbeitskreises Spielplätze werden zur weiteren Ausgestaltung und damit wieder Erhöhung der Attraktivität unserer, jetzt „Badestelle“, in jedem Fall 100%ig eingebunden.

 

Versprochen!

 

 

 

 

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